Beitragsberechnung

Basis für die Beitragsberechnung sind die tatsächlichen Aufwendungen des zurückliegenden Jahres. Dieser Bedarf wird nach Ablauf des Geschäftsjahres auf alle Mitgliedsunternehmen umgelegt – nicht mehr und nicht weniger. Einen Gewinn darf die BG Verkehr nicht erzielen.

Der Beitrag eines Unternehmens errechnet sich nach dieser Formel:

Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß geteilt durch 1.000

Entgelte sind die Bruttoentgelte der Beschäftigten, die von den Unternehmen mit dem Entgeltnachweis gemeldet wurden.

Die Gefahrklasse steht für das Unfallrisiko im Unternehmen. Je höher das Risiko ist, desto höher ist die Gefahrklasse und damit auch der Beitrag. Über die Gefahrklassen wird der Beitrag also risikogerecht verteilt.

Der Beitragsfuß errechnet sich aus den Entgelt- und Versicherungssummen, den Gefahrklassen und den Aufwendungen der BG Verkehr des abgelaufenen Jahres. Er wird jährlich vom Vorstand neu festgesetzt und ist für alle Beitragspflichtigen gleich.

InformationEnde des abweichenden Beitragssystems für Seefahrtsunternehmen

Mit der Einführung des neuen Gefahrtarifs zum 1. Januar 2022 wurde die Beitragsberechnung für Unternehmen der Seefahrt umgestellt.

Alle Änderungen im Überblick 

Lastenverteilung

Ein Teil der Rentenlasten wird zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften solidarisch ausgeglichen. Das System trennt die Rentenlast jeder Berufsgenossenschaft in zwei Komponenten: Die Strukturlast und die Überaltlast.

Jede Berufsgenossenschaft bringt zunächst die Rentenlasten in Höhe ihrer Strukturlast auf. Diese entspricht in etwa der Belastung, die die Berufsgenossenschaft hätte, wenn sie schon immer so viele Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verzeichnet hätte wie derzeit. Der Teil der eigenen Rentenlasten, der diesen mathematisch ermittelten Wert übersteigt, ist die Überaltlast und fließt in einen "Solidartopf". Die Überaltlasten aller Berufsgenossenschaften werden dann vom Bundesamt für Soziale Sicherung auf die ausgleichspflichtigen Berufsgenossenschaften verteilt.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass 70 Prozent der Überaltlast nach Entgelten (wirtschaftliche Leistungskraft der Mitglieder einer Berufsgenossenschaft) und 30 Prozent nach Neurenten (Unfallrisiko) zu verteilen sind. Letzteres bedeutet, dass für einen Teil der Überaltlast auch die Gefahrklassen der Unternehmen Einfluss auf den Beitrag zur Lastenverteilung haben. Der Beitragsanteil für die Lastenverteilung nach Neurenten ist im Beitrag zur Berufsgenossenschaft enthalten und wird im Beitragsbescheid nicht gesondert ausgewiesen.

Bei dem Teil der Überaltlast, der nach Entgelten zu verteilen ist, sorgt ein Lohnsummen-Freibetrag dafür, dass kleinere Unternehmen davon nicht betroffen sind. Für das Umlagejahr 2023 beträgt der Freibetrag 244.500 Euro. Der vom Vorstand der BG Verkehr für 2023 festgesetzte Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 1,90. Beiträge zur Lastenverteilung nach Entgelten werden im Beitragsbescheid gesondert ausgewiesen.

Zwei Beispiele zur Lastenverteilung nach Entgelten:

  1. Die Gesamtlohnsumme von Mitgliedsunternehmen A beträgt 550.000 Euro für das Jahr 2023. Der Beitrag zur Lastenverteilung nach Entgelten errechnet sich für dieses Unternehmen wie folgt:
    550.000 abzüglich 244.500 = 305.500 multipliziert mit 1,90 geteilt durch 1.000 = 580,45 €
  2. Die Gesamtlohnsumme von Mitgliedsunternehmen B beträgt 200.000 Euro für das Jahr 2023. Da die Gesamtlohnsumme unterhalb des Freibetrages von 244.500 Euro liegt, fällt kein Beitrag zur Lastenverteilung nach Entgelten an.

Für die Lastenverteilung nach Entgelten erhebt die BG Verkehr keine Vorschüsse.

Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sind von der Beitragszahlung zur Lastenverteilung gänzlich befreit. Damit wir für derartige Unternehmen eine Befreiung von der Lastenverteilung berücksichtigen können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollte Ihr Unternehmen nachweislich einen solchen Status erfüllen, geben Sie uns bitte Bescheid.

InformationAb dem Umlagejahr 2022 werden auch die Unternehmen der Seefahrt zur Zahlung von Beiträgen für die Lastenverteilung herangezogen.

Informationen zum Hintergrund

Beitragsausgleichsverfahren

Unternehmen, die sich für die Arbeitssicherheit einsetzen und eine unterdurchschnittliche Unfallbelastung aufweisen, können einen Nachlass von maximal 5 Prozent auf ihre Beiträge zur Arbeitnehmerversicherung erhalten, wenn sie der BG Verkehr mindestens drei volle Umlagejahre angehören. Kommt es in den Betrieben zu Arbeitsunfällen, wird der Nachlass reduziert bzw. ein Zuschlag auf die Beiträge erhoben. Dabei darf die Summe der Zuschläge 50 Prozent des Beitrages nicht überschreiten.

Das kombinierte Nachlass-/Zuschlagsverfahren gilt ab dem 1. Januar 2022 auch für Unternehmen der Seefahrt.

Unternehmen, deren Unfallbelastung trotz eingetretener Unfälle die durchschnittliche Unfallbelastung aller Unternehmen um mindestens zehn Prozent unterschreitet, erhalten ebenfalls einen Nachlass. Der rechnerisch mögliche Nachlass von fünf Prozent für die Arbeitnehmerversicherung vermindert sich jedoch um 110 Euro für jeden meldepflichtigen Unfall zuzüglich 550 Euro für jeden erstmalig entschädigten (berenteten) Unfall.

Für Betriebe der Post, Postbank, Telekom gelten eigene Bestimmungen. In einem reinen Nachlassverfahren sind Nachlässe von maximal 25 Prozent möglich.

Die vollständigen Bestimmungen über die Beitragsausgleichsverfahren finden Sie in der Satzung der BG Verkehr.

Vorschüsse

Damit die BG Verkehr auch im laufenden Jahr jederzeit ihren Verpflichtungen gegenüber den Versicherten und Hinterbliebenen nachkommen kann, erhebt sie Vorschüsse. Um den Unternehmen die Zahlung hierbei zu erleichtern, werden die Vorschüsse nicht in einer Summe, sondern ratenweise erhoben.

Der Vorschuss für 2024 kann in elf Raten gezahlt werden, sofern die Vorschussforderung mindestens 200,- € beträgt und sich keine Forderungsrückstände in der Vollstreckung befinden. Der Vorteil für die Unternehmen: Sie müssen nicht den gesamten Vorschuss auf einmal zahlen, sondern können ihren Beitrag über das Umlagejahr verteilt in kleinen Teilen, finanzieren.

Für die Unternehmen der Post, Postbank, Telekom werden zwölf Vorschussraten gewährt. Wenn der Vorschuss 10.000 Euro nicht übersteigt, ist die Summe auf einmal zu bezahlen. Bezahlte Vorschüsse werden auf den Beitrag angerechnet.

Die Vorschusshöhe wird jährlich vom Vorstand festgesetzt.

Mindestbeitrag

Die BG Verkehr erhebt einen einheitlichen Mindestbeitrag in Höhe von 62 Euro, wenn die Beitragsberechnung einen Wert unterhalb des Mindestbeitrags ergibt. Es ist ein Jahresbeitrag, der unabhängig von der tatsächlichen Versicherungsdauer gezahlt werden muss. Mit ihm wird sichergestellt, dass das Versicherungsrisiko und die Aufwendungen der BG Verkehr gedeckt werden können.

Kostenerstattung für Unternehmen der Post, Postbank, Telekom

Die Personal- und Sachkosten für die Dienststelle Unfallfürsorge und die weiteren Aufgaben in der Bezirksverwaltung Tübingen werden von den Mitgliedsunternehmen, für die diese Aufgaben durchgeführt werden, nachträglich aufgebracht. Zu den Aufgaben zählen Unfallfürsorgeleistungen und Prävention für Beamtinnen und Beamte, Sachschadenersatz, Billigkeitszuwendungen und Regressbearbeitung. Die anfallenden Leistungsausgaben sowie die Regresseinnahmen werden mit den einzelnen Mitgliedsunternehmen spitz abgerechnet.

Artikelaktionen