Der digitale Lohnnachweis
Die Unternehmen melden der BG Verkehr mit dem Lohnnachweis deshalb für jedes abgelaufene Kalenderjahr
- die Höhe der gezahlten Entgelte (Höchstbetrag nachzuweisendes Entgelt: Für 2023 84.000 Euro pro Beschäftigtem, ab 2024 96.000 Euro pro Beschäftigtem),
- die Anzahl der Beschäftigten,
- die geleisteten Arbeitsstunden der Beschäftigten (für statistische Zwecke).
Meldefrist
Die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises für das Jahr 2023 endete am 16.02.2024. Meldungen per Post, Fax und E-Mail können von uns nicht mehr verarbeitet werden. Wird der digitale Lohnnachweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig übermittelt, schätzt die BG Verkehr die Lohnsummen auf Basis der Vorjahreswerte.
Hinweis: Unternehmen ohne Beschäftigte (Aushilfen oder geringfügig Beschäftigte gelten als Beschäftigte) nehmen am Meldeverfahren nicht teil, die BG Verkehr erwartet von diesen Unternehmen keine Meldung.
In drei Schritten zum digitalen Lohnnachweis
1. Stammdaten abrufen
Vor der Übermittlung des digitalen Lohnnachweises ist im sogenannten Vorverfahren ein automatisierter Abgleich der Unternehmensdaten notwendig. So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Unternehmensnummer und veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt werden. Rufen Sie dafür zuerst – falls noch nicht geschehen – über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm die für Ihr Unternehmen gültigen Stammdaten für das Meldejahr 2023 für die Unfallversicherung ab.
Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten:
- Betriebsnummer der BG Verkehr (BBNRUV):
- Für Unternehmen der BG Verkehr: 15141364
- Für Unternehmen der Post, Postbank, Telekom: 66337061
- Für Unternehmen der Seeschifffahrt: 99011352
- Ihre Unternehmensnummer
- PIN
Wichtig: Wenn Steuerberater oder andere Dienstleister mit der Entgeltmeldung beauftragt sind, müssen die Zugangsdaten an diese weitergeleitet werden.
2. Stammdaten-Antwort verarbeiten
Übernehmen Sie die zurückgemeldeten Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm und stellen Sie sicher, dass jedem Beschäftigten die zutreffende Gefahrtarifstelle zugeordnet ist.
3. Digitalen Lohnnachweis abgeben
Nach der Datenübernahme melden Sie den digitalen Lohnnachweis aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm.
Bei erfolgreicher Datenübermittlung erhalten Sie eine Übermittlungs- und Verarbeitungsbestätigung (Quittung), die Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm abrufen können.
Ihren abgegebenen digitalen Lohnnachweis können Sie jederzeit im Extranet einsehen.
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