Meldegründe für den digitalen Lohnnachweis
Für die Berechnung der Beiträge übermitteln die Mitgliedsunternehmen einmal jährlich den Lohnnachweis für das vergangene Kalenderjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen muss auch unterjährig ein Lohnnachweis mit entsprechendem Meldegrund abgegeben werden.
Standardmeldung:
- UV01 Umlagelohnnachweis (Abgabefrist bis zum 16. Februar)
Meldung bei Einstellung oder Beendigung:
- UV03 Lohnnachweis bei Änderung der formellen Zuständigkeit für das gesamte Unternehmen
- UV05 Lohnnachweis bei Einstellung des gesamten Unternehmens
- UV06 Lohnnachweis bei Beendigung einer meldenden Stelle oder Wechsel des Entgeltabrechnungsprogrammes
- UV07 Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse
Meldung aus sonstigen Gründen:
- UV08 Lohnnachweis bei Insolvenzverfahren
Die Lohnnachweise müssen – ausgenommen die Standardmeldung – spätestens sechs Wochen nach Eintritt des auslösenden Ereignisses abgegeben werden.
Die Meldegründe finden Sie auch als Download auf den Webseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Erklärfilm: Der digitale Lohnnachweis
Unser kurzer Film erklärt, wie das digitale UV-Meldeverfahren funktioniert.
Video: wdv - BG Verkehr
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