Gefahrtarif
Der Gefahrtarif wird spätestens alle sechs Jahre von der Vertreterversammlung überprüft und neu beschlossen. Dazu werden die Ausgaben der vergangenen sechs Jahre für Unfälle und Berufskrankheiten ermittelt und ins Verhältnis zur Entgeltsumme der jeweiligen Risikogemeinschaft gesetzt.
Welcher Gefahrtarifstelle Ihr Unternehmen zugeordnet ist und welche Gefahrklasse sich daraus ergibt, erfahren Sie mit dem Veranlagungsbescheid.
Am 1. Januar 2022 ist ein neuer Gefahrtarif in Kraft getreten. Der Gefahrtarif gilt erstmalig auch für Unternehmen der Seefahrt. Ausgenommen sind die Unternehmen der Post, Postbank, Telekom. Für die Beitragsberechnung bis 31. Dezember 2021 gilt der bisherige 25. Gefahrtarif. Ausgenommen sind die Unternehmen der Seefahrt und auch hier die Unternehmen der Post, Postbank, Telekom. Sie finden sowohl den neuen als auch den 25. Gefahrtarif am Ende der Seite als PDF.
Gefahrtarif für Unternehmen der ehemaligen Unfallkasse Post und Telekom
Ab 1. Januar 2024 gilt für die Mitgliedsbetriebe der ehemaligen Unfallkasse Post und Telekom ein neuer Gefahrtarif. Der 5. Gefahrtarif für die Sparte Post, Postbank, Telekom läuft turnusgemäß zum 31. Dezember 2023 aus.
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