Gefahrtarif ab dem 1. Januar 2022

Für die Unternehmen aus den Bereichen Fahrzeughaltungen und Seefahrt gibt es ab dem 1. Januar 2022 einen ersten gemeinsamen Gefahrtarif und gemeinsame Beitragsumlagen.

Fragen und Antworten zum Veranlagungsbescheid

Mit dem Veranlagungsbescheid teilen wir Ihnen mit, zu welchen Gefahrtarifstellen und Gefahrklassen Ihr Unternehmen für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 veranlagt wurde. Der Versand der Schreiben erfolgte in den letzten beiden Oktoberwochen (Kalenderwochen 42 und 43). In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Veranlagungsbescheid.

Mit dem Veranlagungsbescheid teilen wir Ihnen mit, zu welchen Gefahrtarifstellen und Gefahrklassen Ihr Unternehmen für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 veranlagt wurde. Sollten Sie zukünftig nicht mehr von der Unternehmerversicherung befreit sein oder Beschäftigte anstellen, erfolgt die Beitragsberechnung unter anderem nach den Gefahrklassen der veranlagten Gefahrtarifstellen.

Leider scheinen wir von der Einstellung Ihres Unternehmens keine Kenntnis zu haben. Bitte lassen Sie uns Ihre Gewerbeabmeldung zukommen.

Der Veranlagungsbescheid beinhaltet keine Zahlungsaufforderung. Er dient lediglich als Information, zu welchen Gefahrtarifstellen und Gefahrklassen Ihr Unternehmen für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 veranlagt wurde.

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeitung. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Bescheid.

Jedes Unternehmen der Seefahrt wird aus formellen Gründen zu den Gefahrtarifstellen 890.1 und 880 veranlagt, unabhängig davon, ob aktuell Lohnsummen in diesen Gewerbezweigen anfallen.

Unternehmen der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei sowie Fischer ohne Fahrzeug werden zusätzlich zur Gefahrtarifstelle 890.2 veranlagt.

Mit dem Veranlagungsbescheid teilen wir Ihnen mit, zu welchen Gefahrtarifstellen und Gefahrklassen Ihr Unternehmen für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 veranlagt wurde. Die Gefahrklasse ist auch bei der Beitragsberechnung für Ihre Unternehmerversicherung relevant.

Jedes Unternehmen der Seefahrt wird aus formellen Gründen zu den Gefahrtarifstellen 890.1 und 880 veranlagt, unabhängig davon, ob aktuell Lohnsummen in diesen Gewerbezweigen anfallen.

Unternehmen der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei sowie Fischer ohne Fahrzeug werden zusätzlich zur Gefahrtarifstelle 890.2 veranlagt.

Die Gefahrklasse steht für das Risiko, in den Gewerbezweigen der betreffenden Gefahrtarifstelle einen Arbeitsunfall zu erleiden bzw. an einer Berufskrankheit zu erkranken und sorgt für eine risikogerechte Verteilung der Ausgaben der BG Verkehr. Die Formel für die Beitragsberechnung lautet:

Entgelte oder D-Heuern bzw. DJEK* oder Versicherungssumme x Gefahrklasse x Beitragsfuß** geteilt durch 1.000 = Beitrag***

* D-Heuern bzw. DJEK: Durchschnittsheuern bzw. Durchschnittsjahreseinkommen sind Beitragsberechnungsgrundlagen, die für Unternehmen der Seefahrt relevant sind.

** Beitragsfuß: Die zentrale Berechnungsgröße für die Ermittlung der Beiträge. Sie wird vom Vorstand, unter Berücksichtigung der Ausgaben und Einnahmen im abgelaufenen Geschäftsjahr, jährlich festgesetzt.

*** Unternehmen, die nach § 163 SGB VII zuschussberechtigt sind, zahlen auch weiterhin nur den hälftigen Beitrag.

Weitere Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie hier.

Weiter Informationen zum Gefahrtarif haben wir hier zusammengestellt.

2010 haben die ehemalige Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und die ehemalige See-Berufsgenossenschaft zur BG Verkehr fusioniert. Für einen Zeitraum von maximal 12 Jahren durften die fusionierten Berufsgenossenschaften unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für die Beiträge und getrennte Umlagen für ihre bisherigen Zuständigkeitsbereiche nutzen. Diese Frist läuft am 31. Dezember 2021 ab.

Für den Gefahrtarif wurden die Entgelte und Entschädigungsleistungen der Jahre 2014 - 2019 ausgewertet. Unternehmen der Post, Postbank, Telekom sind in diesem Gefahrtarif nicht erfasst. 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Neben den neuen Gefahrklassen für die einzelnen Gefahrtarifstellen sind insbesondere folgende Änderungen gegenüber dem 25. Gefahrtarif hervorzuheben:

Neu: Gefahrtarifstellen für die Seefahrt

Für Unternehmen der Seefahrt bleibt die bisherige Unterteilung in die Bereiche See und Land erhalten. Es wurden hierfür drei neue Gefahrtarifstellen aufgenommen:

  • 880 "Unternehmen und Einrichtungen von Seefahrtsunternehmen an Land"
  • 890.1 "Seefahrtsunternehmen"
  • 890.2 "Seefahrtsunternehmen mit Länderzuschuss"

Stufenweise Anhebung der Gefahrklasse für Briefdienste

Für Unternehmen, die mobile oder stationäre Briefdienste erbringen, wurde im 25. Gefahrtarif die neue Gefahrtarifstelle 516 eingeführt. Die gestiegenen Entschädigungsleistungen haben zu einer deutlichen Erhöhung der Gefahrklasse geführt. Um die Unternehmen nicht übermäßig zu belasten, wird die Gefahrklasse im neuen Gefahrtarif in drei Stufen auf den errechneten Wert von 7,07 angehoben. 

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