In meinem Unternehmen fallen nur Entgelte im Landbereich an. Warum bin ich zur Gefahrtarifstelle 890.1 "Seefahrtsunternehmen" veranlagt worden?
Jedes Unternehmen der Seefahrt wird aus formellen Gründen zu den Gefahrtarifstellen 890.1 und 880 veranlagt, unabhängig davon, ob aktuell Lohnsummen in diesen Gewerbezweigen anfallen.
Unternehmen der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei sowie Fischer ohne Fahrzeug werden zusätzlich zur Gefahrtarifstelle 890.2 veranlagt.
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