Wofür steht die Gefahrklasse?

Die Gefahrklasse steht für das Risiko, in den Gewerbezweigen der betreffenden Gefahrtarifstelle einen Arbeitsunfall zu erleiden bzw. an einer Berufskrankheit zu erkranken und sorgt für eine risikogerechte Verteilung der Ausgaben der BG Verkehr. Die Formel für die Beitragsberechnung lautet:

Entgelte oder D-Heuern bzw. DJEK* oder Versicherungssumme x Gefahrklasse x Beitragsfuß** geteilt durch 1.000 = Beitrag***

* D-Heuern bzw. DJEK: Durchschnittsheuern bzw. Durchschnittsjahreseinkommen sind Beitragsberechnungsgrundlagen, die für Unternehmen der Seefahrt relevant sind.

** Beitragsfuß: Die zentrale Berechnungsgröße für die Ermittlung der Beiträge. Sie wird vom Vorstand, unter Berücksichtigung der Ausgaben und Einnahmen im abgelaufenen Geschäftsjahr, jährlich festgesetzt.

*** Unternehmen, die nach § 163 SGB VII zuschussberechtigt sind, zahlen auch weiterhin nur den hälftigen Beitrag.

Weitere Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie hier.

Weiter Informationen zum Gefahrtarif haben wir hier zusammengestellt.

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