Zusatzversicherung und freiwillige Versicherung

Symbol für InformationWas ist die Zusatzversicherung?

Unternehmerinnen und Unternehmer sind kraft Satzung pflichtversichert. Für sie gilt eine einheitliche Versicherungssumme von zurzeit 26.000 Euro. Für im Bereich der Seeschifffahrt aufgrund gesetzlicher Grundlage pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer gelten andere Versicherungssummen. Mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung kann die jeweilige (Mindest-)Versicherungssumme der Unternehmerversicherung erhöht und damit an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.

Symbol für InformationWas ist die freiwillige Versicherung?

Für bestimmte Personen gibt es keinen Versicherungsschutz per Gesetz oder Satzung. Sie haben aber die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeits- und Wegeunfälle und Berufskrankheiten abzusichern.

Wer kann sich freiwillig versichern?

  • Gesellschafter/Geschäftsführer eine GmbH, die eine beherrschende Stellung innerhalb der Gesellschaft haben
  • Ehegatten/Lebenspartner von Unternehmern, die ohne Beschäftigungsverhältnis im Rahmen der Familienhilfe tätig werden
  • Kommanditisten einer KG, die ausschließlich im Rahmen einer sich aus dem Gesellschaftsverhältnis ergebenden Verpflichtung im Unternehmen tätig sind und weitgehende Einflüsse auf die Geschicke des Unternehmens haben
  • Vorstandmitglieder einer AG
Unternehmerinnen und Unternehmer von privaten Fahrzeug-, Luftfahrzeug- oder Reittierhaltungen unterliegen nicht der satzungsmäßigen Unternehmerversicherung und können sich bei der BG Verkehr auch nicht freiwillig versichern.

Unsere Leistungen im Überblick

Die BG Verkehr bietet eine umfassende und leistungsstarke Absicherung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit. Zu den anerkannt guten Leistungen ohne Eigenbeteiligung gehören unter anderen:

  • Verletztengeld und Renten - auch an Hinterbliebene
  • stationäre, ärztliche und zahnärztliche Behandlung
  • Massagen, Physiotherapie
  • Überführungskosten und Sterbegeld
  • Ausstattung mit Hilfsmitteln (z.B. Brillen, orthopädische Schuhe u.a.)
  • Transport- und Reisekosten
  • Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • finanzielle Unterstützung bei der Anpassung von Wohnung und Pkw
  • Pflege in einem Pflegeheim oder im eigenen Haushalt

Absicherung des Lebensunterhalts durch Geldleistungen

Wie sich die wichtigsten Geldleistungen beim Abschluss der freiwilligen Versicherung bzw. der Zusatzversicherung berechnen, zeigt die folgende Tabelle anhand von Beispielen.

Gesamtversicherungssumme Verletztengeld¹ (kalendertäglich) Vollrente (monatlich) 20% Rente (monatlich) Witwenrente² (monatlich) Halbwaisenrente (monatlich)
26.000 Euro 57,78 Euro 1.444,44 Euro 288,89 Euro 866,67 Euro 433,33 Euro
40.000 Euro 88,89 Euro 2.222,22 Euro 444,44 Euro 1.333,33 Euro 666,67 Euro
96.000 Euro 213,33 Euro 5.333,33 Euro 1.066,67 Euro 3.200,00 Euro 1.600,00 Euro

¹) Bei ambulanter Behandlung besteht der Anspruch aus der Höherversicherung erst vom 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Solange Bezüge der Versicherten von den Unternehmen fortgezahlt werden, wird das Verletztengeld nicht gezahlt.

²) Ohne Berücksichtigung der Auswirkungen der zum 1.1.86 in Kraft getretenen Neuordnung der Hinterbliebenenrechts. Bei den Beispielen wurde eine Witwenrente ab dem 45. Lebensjahr i.H.v. 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes zu Grunde gelegt.

Antragstellung und Versicherungsbeginn

Sowohl die Zusatzversicherung als auch die freiwillige Versicherung muss schriftlich beantragt werden. Ihre Versicherung beginnt einen Tag nach dem Eingang Ihres Antrags bei der BG Verkehr.

Antrag auf eine Zusatzversicherung

Antrag auf eine Zusatzversicherung (Seefahrt)

Antrag auf eine freiwillige Versicherung

Versicherungssumme

Über die Versicherungssumme der Unternehmerversicherung hinaus können Sie eine Zusatzversicherung in Höhe von mind. 1.000 Euro bis max. 70.000 Euro beantragen. Im Bereich der Seeschifffahrt gilt als maximale Zusatzversicherung die Versicherungssumme, die zusammen mit der Pflichtversicherungssumme 96.000 Euro nicht übersteigt. 

Die freiwillig Versicherten können zwischen der Mindestversicherungssumme von 26.000 Euro und der Höchstversicherungssumme von 96.000 Euro jede auf volle Tausend Euro lautende Summe wählen.

Die Versicherungssumme können Sie auf Antrag jederzeit schriftlich ändern.

Ende der Versicherung

Die Zusatzversicherung bzw. die freiwillige Versicherung kann jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Zusatzversicherung/freiwillige Versicherung erlischt, wenn der Beitrag oder der Beitragsvorschuss nicht binnen zwei Monaten nach Fälligkeit vollständig bezahlt wird.

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