Zusatzversicherung und freiwillige Versicherung
Was ist die Zusatzversicherung?
Was ist die freiwillige Versicherung?
Wer kann sich freiwillig versichern?
- Gesellschafter/Geschäftsführer eine GmbH, die eine beherrschende Stellung innerhalb der Gesellschaft haben
- Ehegatten/Lebenspartner von Unternehmern, die ohne Beschäftigungsverhältnis im Rahmen der Familienhilfe tätig werden
- Kommanditisten einer KG, die ausschließlich im Rahmen einer sich aus dem Gesellschaftsverhältnis ergebenden Verpflichtung im Unternehmen tätig sind und weitgehende Einflüsse auf die Geschicke des Unternehmens haben
- Vorstandmitglieder einer AG
Unsere Leistungen im Überblick
Die BG Verkehr bietet eine umfassende und leistungsstarke Absicherung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit. Zu den anerkannt guten Leistungen ohne Eigenbeteiligung gehören unter anderen:
- Verletztengeld und Renten - auch an Hinterbliebene
- stationäre, ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- Massagen, Physiotherapie
- Überführungskosten und Sterbegeld
- Ausstattung mit Hilfsmitteln (z.B. Brillen, orthopädische Schuhe u.a.)
- Transport- und Reisekosten
- Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- finanzielle Unterstützung bei der Anpassung von Wohnung und Pkw
- Pflege in einem Pflegeheim oder im eigenen Haushalt
Absicherung des Lebensunterhalts durch Geldleistungen
Wie sich die wichtigsten Geldleistungen beim Abschluss der freiwilligen Versicherung bzw. der Zusatzversicherung berechnen, zeigt die folgende Tabelle anhand von Beispielen.
Gesamtversicherungssumme | Verletztengeld¹ (kalendertäglich) | Vollrente (monatlich) | 20% Rente (monatlich) | Witwenrente² (monatlich) | Halbwaisenrente (monatlich) |
---|---|---|---|---|---|
26.000 Euro | 57,78 Euro | 1.444,44 Euro | 288,89 Euro | 866,67 Euro | 433,33 Euro |
40.000 Euro | 88,89 Euro | 2.222,22 Euro | 444,44 Euro | 1.333,33 Euro | 666,67 Euro |
96.000 Euro | 213,33 Euro | 5.333,33 Euro | 1.066,67 Euro | 3.200,00 Euro | 1.600,00 Euro |
¹) Bei ambulanter Behandlung besteht der Anspruch aus der Höherversicherung erst vom 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Solange Bezüge der Versicherten von den Unternehmen fortgezahlt werden, wird das Verletztengeld nicht gezahlt. ²) Ohne Berücksichtigung der Auswirkungen der zum 1.1.86 in Kraft getretenen Neuordnung der Hinterbliebenenrechts. Bei den Beispielen wurde eine Witwenrente ab dem 45. Lebensjahr i.H.v. 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes zu Grunde gelegt. |
Antragstellung und Versicherungsbeginn
Sowohl die Zusatzversicherung als auch die freiwillige Versicherung muss schriftlich beantragt werden. Ihre Versicherung beginnt einen Tag nach dem Eingang Ihres Antrags bei der BG Verkehr.
Antrag auf eine Zusatzversicherung
Antrag auf eine Zusatzversicherung (Seefahrt)
Antrag auf eine freiwillige Versicherung
Versicherungssumme
Über die Versicherungssumme der Unternehmerversicherung hinaus können Sie eine Zusatzversicherung in Höhe von mind. 1.000 Euro bis max. 70.000 Euro beantragen. Im Bereich der Seeschifffahrt gilt als maximale Zusatzversicherung die Versicherungssumme, die zusammen mit der Pflichtversicherungssumme 96.000 Euro nicht übersteigt.
Die freiwillig Versicherten können zwischen der Mindestversicherungssumme von 26.000 Euro und der Höchstversicherungssumme von 96.000 Euro jede auf volle Tausend Euro lautende Summe wählen.
Die Versicherungssumme können Sie auf Antrag jederzeit schriftlich ändern.
Ende der Versicherung
Die Zusatzversicherung bzw. die freiwillige Versicherung kann jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Zusatzversicherung/freiwillige Versicherung erlischt, wenn der Beitrag oder der Beitragsvorschuss nicht binnen zwei Monaten nach Fälligkeit vollständig bezahlt wird.
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