Versicherungsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die BG Verkehr ist eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung und damit Teil der Sozialversicherung. Wie auch die anderen Zweige der Sozialversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung eine verpflichtende Versicherung.

Gesetzlich vorgeschrieben: Versicherungsschutz muss sein

Das Sozialgesetzbuch legt fest, dass alle Beschäftigten gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert sind (§ 2 Absatz 1 Nr. 1 SGB VII). Die Selbstverwaltung der BG Verkehr hat darüber hinaus beschlossen, dass der Versicherungsschutz auch für bestimmte Unternehmerinnen und Unternehmer gilt.

Die gesetzliche Unfallversicherung wurde ins Leben gerufen, um die zivilrechtliche Haftung der Unternehmerin und des Unternehmers gegenüber seinen Beschäftigten für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abzulösen und ihn von Schadensersatzansprüchen freizustellen.

Falls Ihre Beschäftigten bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit verletzt werden oder aus beruflichen Gründen erkranken, übernehmen wir die Haftung und kommen für die Folgekosten auf. Außer bei vorsätzlichem Handeln und Unfällen im allgemeinen Verkehr entfallen auf diese Weise Schadensersatzklagen. Das sichert den Betriebsfrieden und gibt den Unternehmen finanzielle Sicherheit.

InformationBeitrag zur Arbeitnehmerversicherung

Für diesen Versicherungsschutz zahlen Sie einen jährlichen Beitrag, der individuell nach Unternehmensgröße und Unfallrisiko berechnet wird. 

Alle Informationen zum Beitrag und seiner Berechnung

Film: Haftungsübernahme für Ihr Unternehmen

Ein kurzer Film erklärt kurz und anschaulich, was der Begriff der Haftungsübernahme für Unternehmer bedeutet, welche Vorteile sie daraus ziehen und welche Nachteile das Fehlen dieser Absicherung für sie hätte.

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Video: DGUV

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