Coronavirus: Richtig lüften schützt vor Infektionen im Betrieb
Der Sommer geht zu Ende und die meisten Virologen blicken besorgt auf die kältere Jahreszeit. Sie befürchten deutlich steigende Zahlen von Covid-19-Infektionen, wenn sich das öffentliche Leben in das Innere von Gebäuden verlagert. Grund für die Besorgnis: Mittlerweile ist klar, dass sich das Coronavirus nicht nur durch direkten Kontakt zu Infizierten überträgt, sondern auch durch virenbelastete Aerosole, die sich teilweise stundenlang in der Luft halten können.
Das bekannteste Beispiel: Die Chorprobe von Mount Vernon bei Seattle, bei der ein erkrankter Sänger 52 der insgesamt 61 Chormitglieder infizierte, obwohl ein großer Teil der Sänger keinen direkten Kontakt zu dem Infizierten hatte. Solche Ereignisse sind auch für ein Großraumbüro oder ein Verteilzentrum denkbar. Allerdings lässt sich das Infektionsrisiko durch richtiges Lüften und den sachgemäßen Umgang mit Klimaanlagen und anderen RLT-Anlagen deutlich senken. Auch in der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) spielen die Themen Lüftung und RLT-Anlagen eine wichtige Rolle.
Informationsschrift der BG Verkehr zum richtigen Lüftungsverhalten
Eine ausführliche und verständliche Information zum Thema bietet das Infoblatt „Lüftungsverhalten und Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) unter Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS“. Es steht jetzt auf der Website der BG Verkehr zum kostenlosen Download bereit.
Fünf Goldene Regeln zum richtigen Lüften
Die Präventionsexperten der BG Verkehr haben fünf Goldene Regeln zum richtigen Lüften aufgestellt:
- Lüften Sie die Räume bei Tätigkeitsaufnahme und anschließend in regelmäßigen Abständen.
- Lüften Sie Besprechungsräume bereits vor der Benutzung für mindestens 15 Minuten, insbesondere, wenn sich zuvor andere Personen dort aufgehalten haben.
- Verkürzen Sie das Lüftungsintervall bei Stoßlüftung von den nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 3.6 Lüftung empfohlenen 60 Minuten auf 20 Minuten.
- Lüften Sie je nach Außentemperatur für drei Minuten (Winter) bis zehn Minuten (Sommer).
- Nehmen Sie eine gefühlt zu kühle Raumtemperatur in Kauf, wenn Sie dadurch den Gesundheitsschutz verbessern können.
RLT-Anlagen: Hoher Frischluftanteil und richtiges Filterkonzept sind der Schlüssel
Sorgfältig geplant und geprüft sein sollte der Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen (zum Beispiel Klimaanlagen) und deren Instandhaltung gemäß den Vorgaben nach VDI 6022.
Entwarnung gibt es bei zentralen RLT-Anlagen, die mit Frischluft versorgt werden. „Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über RLT-Anlagen ist insgesamt als gering einzustufen, wenn sie über geeignete Filter verfügen oder einen hohen Außenluftanteil zuführen. Aber Vorsicht: Auch Filter- oder Frischluftgeräte können bedenklich sein, wenn der Luftaustausch zu gering ist und die Geräte nur die eventuell im Raum vorhandenen belasteten Aerosole verteilen“, sagt Dr. Jörg Hedtmann, Präventionsleiter der BG Verkehr. Der Teufel steckt im Detail. Welche Filter geeignet sind, wird in der Broschüre erläutert und sollte zudem durch eine Fachfirma für den individuellen Fall geprüft werden. Generell gilt: Je größer die Außenluftanteile und je geringer die Umluftanteile, desto besser für den Gesundheitsschutz.
Anders sieht die Empfehlung bei dezentralen RLT-Geräten aus, wie beispielsweise Split-Klimaanlangen oder Heizlüfter. Diese Geräte saugen Raumluft (Sekundärluft) an, kühlen oder erwärmen sie und geben sie zurück in den Raum. Sie verfügen in der Regel nicht über Filter, die Aerosole effektiv abscheiden. Deshalb sollen sie nur dann genutzt werden, wenn sich lediglich eine Person im Raum aufhält. Das gleiche gilt für Ventilatoren.
Über die BG Verkehr
Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation. Bei ihr sind rund 1,7 Millionen Menschen versichert. Sie berät in den fast 200.000 Mitgliedsunternehmen zur Prävention und sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten für die Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung ihrer Versicherten.
Artikelaktionen