Coronavirus: So lässt sich das Infektionsrisiko für das Fahrpersonal senken

17.03.2020 - Zahlreiche Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr und ihre Beschäftigten befinden sich in der Coronakrise in einer Ausnahmesituation. Teilweise muss das Fahrpersonal auch in Risikogebiete fahren, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Arbeitsmediziner der BG Verkehr geben Ratschläge, wie sich die damit zusammenhängenden Risiken reduzieren lassen.

Der Güterkraftverkehr und andere in der BG Verkehr versicherte Branchen der Verkehrswirtschaft nehmen in der derzeitigen Lage eine Schlüsselrolle ein. Sie sorgen dafür, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Waren unterbrechungsfrei gewährleistet ist. Dazu müssen sich Mitarbeitende der Unternehmen auch in Risikogebiete begeben. Aufgabe der Unternehmen ist es, die Mitarbeitenden bestmöglich vor einer Infektion durch das Coronavirus zu schützen.

Frage- und Antwortenkatalog auf der Homepage der BG Verkehr

„Es gelten dafür zunächst einmal die Empfehlungen des Robert Koch Institutes (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Im Arbeitsalltag sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit kompetente Ansprechpartner“, sagt Dr. Jörg Hedtmann, Präventionsleiter der BG Verkehr. Allerdings gibt es für die Verkehrsbranche eine Reihe spezifischer Fragen. Hierzu hat die BG Verkehr einen Frage- und Antwortenkatalog auf Ihrer Website veröffentlicht. Der Katalog wird permanent erweitert und aktualisiert.

Direkte Kontakte in Risikogebieten vermeiden

Ein Hinweis für Transportunternehmen: Bei Lade- und Entladestellen sollten die Fahrer und Fahrerinnen möglichst keinen Kontakt zu Mitarbeitenden des Warenempfängers bzw. Versenders haben. Kontakte an der Laderampe sollten ebenso vermieden
werden wie ein direkter Kontakt bei der Abfertigung der Frachtpapiere. Darauf sollten die Verantwortlichen in den Transportunternehmen in Abstimmung mit den Kunden hinwirken. Aus Risikogebieten zurückkehrendes Fahrpersonal sollte wiederum keinen persönlichen Kontakt zur restlichen Belegschaft haben. Treten innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr gesundheitliche Beschwerden wie Husten oder Fieber auf, sollten sich die Fahrer umgehend beim Gesundheitsamt und beim Arzt melden.

Hygienemaßnahmen in der Fahrerkabine

Bei wechselnden Fahrzeugbesetzungen kommt aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr der Hygiene eine hohe Bedeutung zu. Das Fahrpersonal sollte selbstverständlich eigene Laken, Decken und Handtücher verwenden, die nach Tourende bei mindestens
60 Grad Celsius gründlich gereinigt werden. Oberflächen sollten nach Fahrtende gründlich gereinigt werden. Dazu ist kein Desinfektionsmittel nötig, sondern es reicht ein normaler Haushaltsreiniger. Die Mitgabe von Desinfektionsmitteln auf die Tour ist nur dann empfehlenswert, wenn der Fahrer bzw. die Fahrerin keine Möglichkeit hat, sich unterwegs die Hände zu waschen.

Bisher keine Infektionen aufgrund von Kontakt mit Waren oder Paketen bekannt

In verschiedenen Medien ist zu lesen, dass das Coronavirus bis zu drei Tagen auf Flächen aus Metall, Kunststoff etc. nachweisbar ist. Allerdings sind bislang keine Fälle bekannt geworden sind, bei denen es zu einer Infektion durch Berühren von Oberflächen
importierter Waren oder Paket- und Postsendungen gekommen ist. Auch bei der SARS-Epidemie 2002/2003 gab es dazu keinerlei Hinweise. Eine Infektion mit SARS-CoV-2, also dem Coronavirus, über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, erscheint daher sehr unwahrscheinlich. Die Einhaltung der Regeln zum Händewaschen (20 bis 30 Sekunden) und die Vermeidung von Gesichtskontakten mit der Hand können das Infektionsrisiko in jedem Fall weiter mindern.

Über die BG Verkehr
Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation. Bei ihr sind rund 1,7 Millionen Menschen versichert. Sie berät in den fast 200.000 Mitgliedsunternehmen zur Prävention und sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten für die Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung ihrer Versicherten.

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