Kuppeln: Richtige Reihenfolge beim Anschließen der Luftleitungen rettet Leben
Warum kommt es beim Kuppeln von Nutzfahrzeugen immer wieder zu schweren und sogar tödlichen Unfällen? Untersuchungen zeigen, dass nicht technische Mängel, sondern Verhaltensfehler die Hauptursache sind. Unwissenheit über das richtige Vorgehen oder Gefahren führen zu riskanten Situationen. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen deshalb bestimmte Regeln kennen und befolgen.
Deshalb hat das Sachgebiet Fahrzeuge im Fachbereich Verkehr und Landschaft der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die DGUV Information 214-080 „Kuppeln - Aber sicher!“ umfassend überarbeitet. Sie unterstützt Fahrpersonal und Führungsverantwortliche bei der Prävention im Alltag. Anhand von Abbildungen und ausführlicher Hinweise wird erläutert, welche technischen Besonderheiten es beim Kuppeln von Nutzfahrzeugen gibt, und worauf Fahrer und Fahrerinnen achten müssen.
Sichere Prozesse definieren
Um Unfälle zuverlässig zu vermeiden, müssen sich Fahrerinnen und Fahrer konsequent an bestimmte Abläufe halten. Es liegt bei den Führungsverantwortlichen im Betrieb, das Bewusstsein dafür zu schärfen und wach zu halten. Dazu gehört auch eine Unterweisung, welche mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden muss. Die wichtigsten Punkte:
1. Feststellbremsen betätigen – im Zugfahrzeug und am Anhänger
Sowohl die Feststellbremsen im Zugfahrzeug als auch am Anhänger müssen eingelegt werden. So ist der Lkw verlässlich gegen Wegrollen gesichert. Für den Anhänger gibt es Systeme, die die Feststellbremse automatisch nach dem Trennen der Bremsluftleitungen betätigen und nur bewusst wieder gelöst werden können. Da dies jedoch nicht erkennbar ist, muss immer kontrolliert werden, ob die Feststellbremse des Anhängers betätigt ist.
2. Unterlegkeile anlegen
Immer Unterlegkeile anlegen – sie sind im Zweifel eine Lebensversicherung. Unterlegkeile dürfen nur an Rädern der starren Achse angelegt sein, nie an einer lenkbaren Achse oder an einer Liftachse. Sie sollten leicht zugänglich in der Nähe der Hinterachse bzw. des Zentralachsaggregats untergebracht sein.
3. Gelb zuerst, Rot nie allein
Zuerst muss die gelbe Bremsleitung angeschlossen werden! Die rote Vorratsleitung darf nie allein verbunden sein, weil der Zug unter Umständen sonst wegrollen könnte. Fahrerinnen und Fahrer müssen diese Regel der richtigen Reihenfolge beim Anschließen der Luftleitungen quasi im Schlaf beherrschen.
4. Zurücksetzen des Zugfahrzeugs
Vor dem Ankuppeln wird das Zugfahrzeug bis auf circa einen Meter Abstand zwischen Kupplung und Zugöse herangefahren. Die Zugöse wird erforderlichenfalls mittels Höheneinstelleinrichtung auf Kupplungshöhe eingestellt. Gekuppelt wird ausschließlich durch Zurücksetzen des Zugfahrzeuges! Niemand darf sich während des Kuppelvorgangs zwischen den Fahrzeugen aufhalten. Es ist strikt untersagt, dass eine zweite Person während des Ankuppelvorgangs die Zuggabel von Hand hochhält. Auch das Verwenden eines Stützholzes ist nicht erlaubt. Wenn die Höheneinstelleinrichtung defekt ist, darf bis zur Instandsetzung nicht gekuppelt werden. Nach dem Kuppeln muss kontrolliert werden, ob die Kupplung ordnungsgemäß geschlossen und gesichert ist.
Viele extrem schwere Unfälle werden beim Ankuppeln von Gelenkdeichselanhängern durch Auflaufenlassen verursacht. Unter „Auflaufenlassen“ ist in diesem Zusammenhang das Heranführen des Anhängers im Gefälle durch Abrollen an das stehende Zugfahrzeug zu verstehen. Es ist es ohne Ausnahme verboten, Anhänger zum Kuppeln auflaufen zu lassen!
5. Abfahrtkontrolle
Vor der Abfahrt wird der vorschriftsmäßige Zustand des Lkw-Zuges kontrolliert. Dazu gehören die Feststellbremse am Anhänger lösen sowie die Unterlegkeile entfernen und verstauen. Es darf sich niemand mehr auf der Ladefläche befinden. Das Be- oder Entladen muss vollständig abgeschlossen und der Anhänger abfahrbereit sein.
Medien zum Thema Kuppeln
Schulungsfilm „Kuppeln – aber sicher!“ der BG VerkehrFlyer „Kuppeln – aber sicher!“ der BG Verkehr, der in Kürze auch in verschiedenen Sprachen erhältlich ist, darunter russisch, rumänisch und polnisch.Animationsfilm „Wegrollen beim Kuppeln“Unterweisungskarte G1 „Kuppeln von Gelenkdeichselanhängern (Mehrachsenanhängern) – in verschiedenen Sprachen
Über das Sachgebiet Fahrzeuge und die BG Verkehr
Das Sachgebiet Fahrzeuge ist eine Fachgruppierung innerhalb des Fachbereichs Verkehr und Landschaft bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Federführung des Sachgebietes und die Geschäftsführung und Leitung des Fachbereichs Verkehr und Landschaft liegen bei der BG Verkehr. Die BG Verkehr versichert 1,7 Mio. Versicherte aus fast 200.000 Mitgliedsunternehmen aus verschiedenen Sparten des Verkehrsgewerbes gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und berät in allen Fragen der Prävention.
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