BG Verkehr rät: Bewusster vor UV-Strahlung schützen
Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2022 zufolge ist die Zahl der Hautkrebserkrankungen in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen. Das Bundesamt für Strahlenschutz beziffert die Zahl der Neuerkrankungen an Hautkrebs in Deutschland auf jährlich rund 300.000 Personen – mit weiter steigender Tendenz. Allein bei der BG Verkehr wurden im Jahr 2022 insgesamt 201 neue Fälle der Berufskrankheit „Hautkrebs und Vorstufen durch natürliche UV-Strahlung“ anerkannt.
In der Wissenschaft gibt es kaum Zweifel, dass der Klimawandel einen erheblichen Anteil an dieser Entwicklung hat. „Die Zunahme der Sonnenstunden und Abnahme der Wolkenbedeckung erhöhen die potenzielle jährliche UV-Belastung und damit das Risiko für UV-bedingte Erkrankungen“, sagte Dr. Cornelia Baldermann vom Bundesamt für Strahlenschutz während eines Fachgesprächs der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Dresden. Dazu kommen noch Niedrig-Ozonereignisse, die in den mittleren Breiten bereits ab März für eine hohe UV-Belastung sorgen können.
Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung – auch bei der Arbeit
Besonders gefährdet sind Beschäftigte, die zumindest einen Teil ihrer Tätigkeit unter der Sonne ausüben. Laut den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) zählt zum Kreis der Outdoor-Worker, wer zwischen April bis September an 50 Arbeitstagen oder mehr mindestens eine Arbeitsstunde zwischen 11 und 16 Uhr (Sommerzeit) im Freien tätig ist. Arbeitgeber, die Outdoor-Worker beschäftigen, müssen diesen eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
In der Verkehrswirtschaft fallen zahlreiche Beschäftigte unter diese Definition. In der See- und Binnenschifffahrt, auf dem Vorfeld von Flughäfen, in der Zustellung von Postsendungen und Paketen, der Abfallsammlung, aber auch bei der Überwachung von Be- und Entladung durch Lkw-Fahrer/-innen gehört das Arbeiten im Freien einfach dazu.
Jeder Fünfte schützt sich nicht vor der Sonne
Die damit verbundene Gefahr, an Hautkrebs zu erkranken, ist jedoch nicht allen Beschäftigten bewusst. Das ergab auch eine Umfrage der BG Verkehr im Rahmen eines Tragetests von langer UV-Schutzkleidung. Fast ein Fünftel der Teilnehmenden (18 Prozent) gaben zu verstehen, dass sie sich bei der Arbeit überhaupt nicht vor natürlicher UV-Strahlung schützen.
„Das ist hoch problematisch“, kommentiert Dr. Jörg Hedtmann, Arbeitsmediziner und Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr. „Wir haben seit Jahrzehnten gesicherte Erkenntnisse über das Gefährdungspotential der natürlichen UV-Strahlung. Hier steht die Unternehmensleitung in der Pflicht, engagierte Überzeugungsarbeit zu leisten und zumindest während der Arbeitszeit für adäquaten Schutz zu sorgen. Das muss genauso zum Standard werden wie das Helmtragen auf der Baustelle!“
UV-Perlen zeigen die UV-Belastung
„Leider ändern viele Menschen ihre Einstellung erst dann, wenn sie persönlich von Hauterkrankungen betroffen sind. Das ist gerade beim Sonnenschutz fatal, denn die Haut vergisst nichts“, sagt Dr. Gabriele Meyer, Projektleiterin des Tragetests bei der BG Verkehr. Viele Menschen halten generell die Warnungen vor der Sonne für übertrieben und wissen nicht, dass UV-Strahlung auch bei bewölktem Himmel oder im Schatten der Haut schaden kann. Gegen den Leichtsinn hilft Aufklärung. „Sie können Skeptikern zum Beispiel mit einer UV-Kamera zeigen, welche Hautpartien bereits geschädigt wurden, obwohl man es mit bloßem Auge nicht erkennt. Ich persönlich empfehle sogenannte UV-Perlen. Die Perlen reagieren auf UV-A und UV-B-Strahlung und verfärben sich“, sagt die Projektleiterin.
Auf dem DGUV-Fachgespräch „Arbeiten unter der Sonne“ wurde eine Umfrage der Schweizer Unfallversicherung SUVA vorgestellt, der zufolge immerhin 55 Prozent der Beschäftigten zur Sonnencreme greifen. Dies kann in der Tat wirksamen Schutz bieten, sofern der Lichtschutzfaktor hoch genug ist. Es hat aber seine Tücken. Sonnenschutzmittel, die man auf die Haut aufträgt, sind nur für eine befristete Zeit wirksam und müssen gut verteilt werden. Rund 40 Gramm braucht man, um sich von Kopf bis Fuß sorgfältig einzucremen. Wenn man sich die Menge zum Beispiel in einem Joghurtbecher vorstellt, merkt man schnell, ob die eigene Gewohnheit genügt. Die Gefahr: Im Arbeitsalltag wird das Nachcremen vergessen.
Meiden, kleiden, cremen – in dieser Reihenfolge
Gemäß dem Grundsatz für den Sonnenschutz „Meiden, kleiden, cremen“ gibt es aber andere, wirksamere Schutzmaßnahmen. Eine davon ist das Tragen langer UV-Schutzkleidung, doch viele Outdoor-Worker schrecken davor zurück – auch ohne es vorher auch nur ausprobiert zu haben. Gemäß der zuvor zitierten SUVA-Umfrage greifen nur 15 Prozent der Betroffenen zu langärmliger Oberbekleidung.
Lange Schutzkleidung hat also ein Imageproblem. Dem ging die BG Verkehr in den Sommern 2021 und 2022 mit einem Tragetest auf den Grund. 104 Beschäftigte aus verschiedenen Mitgliedsunternehmen machten mit. Sie arbeiteten während der sechswöchigen Testphase im Hochsommer in langer UV-Schutzkleidung auf Tank- und Fährschiffen, in Entsorgungsbetrieben, Postdiensten, bei der Abfertigung von Flugzeugen sowie in verschiedenen Bereichen auf dem Flughafen.
Positive Bewertung von UV-Schutzkleidung nach dem Tragetest
Nur zehn Personen hatten bereits vor dem Test bei der Arbeit lange Kleidung als Sonnenschutz genutzt. 67 Personen verwendeten UV-Schutzmittel zum Auftragen auf die Haut. Nach dem Test gaben 55 Personen an, dass sie weiterhin ein langärmeliges Shirt im Sommer tragen würden, 52 würden es weiterempfehlen. Besonders positiv wurde bewertet, dass die UV-Schutzkleidung sich angenehm auf der Haut anfühlt und schnell trocknet, wenn sie nassgeschwitzt ist. Als Nachteil wurde genannt, dass in der Schutzkleidung stark geschwitzt würde.
Die Schutzwirkung der erprobten Kleidung war überzeugend. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) führte Transmissionsmessungen an der Schutzkleidung durch. Dabei wurde der UV-Schutzfaktor (Ultraviolet Protection Factor – UPF) im Neuzustand bestimmt. Zusätzlich wusch und trocknete das IFA die Kleidung mehrfach und ermittelte erneut den UPF. Überraschenderweise verbesserte sich der Wert. Grund: Das Gewebe verdichtet sich beim Waschen und wird somit noch undurchlässiger. Wer lange UV-Schutzkleidung trägt, braucht sich also nur noch um die Körperstellen zu kümmern, die nicht von der Kleidung bedeckt sind (wie Gesicht, Ohren und Handrücken).
Fazit des Tests: Die Outdoor-Worker bewerteten lange UV-Schutzkleidung grundsätzlich positiv. Projektleiterin Dr. Gabriele Meyer geht davon aus, dass durch praktische Erfahrungen die Akzeptanz bei den Beschäftigten wachsen könnte. „Unsere Auswertung zeigt, dass individuelle Vorlieben eine wichtige Rolle für die Akzeptanz spielen: Wie fühlt sich der Stoff an, wie steht mir ein Shirt, riecht es unangenehm beim Schwitzen – das alles kann man abklären, indem man verschiedene Modelle testet. Manche Anbieter kommen mit einer Auswahl von Kleidungsstücken in den Betrieb. Die Anprobe hilft bei der Entscheidung“, lautet ihr Ratschlag.
Tipp: Darauf sollte bei UV-Schutzshirts geachtet werden
- langärmelig
- Zertifizierung nach der Europäischen Norm Bekleidung EN 13758, UV-Schutzfaktor von mindestens 50+
- Warnschutz – hochsichtbar nach DIN EN ISO 20471
- Tragekomfort, angenehm auf der Haut, keine scheuernden Nähte, leichtes Material
- Bewegungsfreiheit – gute Passform, darf bei der Arbeit nicht behindern
- schadstofffreies Material, z.B. gemäß Oeko-Tex Standard 100
- schnell trocknendes, feuchtigkeitstransportierendes Material, möglichst geruchshemmend
- gleichbleibende Qualität, auch nach zahlreichen Wäschen; Herstellerangaben beachten
Hinzu kommen optionale Aspekte, wie Nachhaltigkeit und faire Produktionsbedingungen.
Über die BG Verkehr
Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation. Bei ihr sind rund 1,6 Millionen Menschen versichert. Sie berät in den mehr als 200.000 Mitgliedsunternehmen zur Prävention und sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten für die Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung ihrer Versicherten.
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