BG Verkehr senkt Beitragsfuß

03.05.2024 - Der Vorstand der BG Verkehr hat beschlossen, den Beitragsfuß für das Umlagejahr 2023 von 2,80 auf 2,75 zu senken. Der Beitragsfuß ist neben der Entgeltsumme und der Gefahrklasse ein wesentlicher Faktor für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die von den Mitgliedsunternehmen gezahlt werden.

Für zahlreiche Mitgliedsunternehmen bedeutet die Senkung des Beitragsfußes auch geringere Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Grund für die Senkung: Im Jahr 2023 stiegen die über die Umlage zu finanzierenden Aufwendungen der BG Verkehr zwar auf 737,2 Millionen Euro an (2022: 711,6 Millionen Euro). Die von den Mitgliedsunternehmen gemeldeten Gesamtentgelte sind aber proportional stärker angestiegen – auch im Vergleich zu den Beitragseinheiten.

Auch der Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Entgelten sinkt. Für 2023 liegt er nun bei 1,90. Die Lastenverteilung ist ein Finanzausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften, um die von Strukturveränderungen besonders betroffenen Branchen zu entlasten.

Damit die BG Verkehr im laufenden Geschäftsjahr 2024 über ausreichende Mittel verfügt, um die laufenden Ausgaben zu decken, erhebt sie Vorschüsse. Die Höhe dieser Vorschüsse wird vom Vorstand festgelegt. Er orientiert sich dabei an den Ausgaben für das abgelaufene Geschäftsjahr und den zu erwartenden Ausgaben für das laufende Geschäftsjahr. Den Vorschuss-Beitragsfuß hat der Vorstand für das Jahr 2024 auf 2,89 festgesetzt.

Gesonderte Regelungen gelten für den Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Unfallkasse Post und Telekom. Hier beträgt der Beitragsfuß für die Eigenumlage 3,18 und der Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Entgelten 1,82.

Prävention lohnt sich

Unternehmen, die besonders sicher arbeiten, profitieren bei der BG Verkehr übrigens von Nachlässen:

  • Unfallfreie Unternehmen, die der BG Verkehr mindestens drei volle Umlagejahre angehören, erhalten einen Nachlass in Höhe von 5 Prozent des Umlagebeitrags zur Arbeitnehmerversicherung.
  • Auf den Beitrag für die Unternehmer-, Zusatz- und freiwillige Versicherung wird ein Nachlass von 25 Prozent gewährt, wenn die Versicherten der BG Verkehr mindestens drei volle Jahre angehören und im abgelaufenen Umlagejahr für sie keine Unfallbelastung vorliegt.

Unternehmen, deren Unfallbelastung trotz eingetretener Unfälle die durchschnittliche Unfallbelastung aller Unternehmen um mindestens 10 Prozent unterschreitet, erhalten ebenfalls einen Nachlass.

Über die BG Verkehr
Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation. Bei ihr sind rund 1,7 Millionen Menschen versichert. Sie berät in den mehr als 200.000 Mitgliedsunternehmen zur Prävention und sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten für die Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung ihrer Versicherten.

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