BG Verkehr: Sicher mit Wechselbehältern umgehen

19.09.2024 - Wechselbehälter stehen für robuste Technik und flexible Logistik. In Sachen Arbeitssicherheit gibt es allerdings einiges zu beachten – etwa beim Aufnehmen und Absetzen, bei der Instandhaltung und der Prüfung. Eine DGUV Information gibt Tipps zur Anschaffung und für den sicheren Betrieb.

Zehntausende Wechselbehälter sind täglich unterwegs in Deutschland. Kein Wunder: Sie gelten als Rückgrat im Kombinierten Ladungsverkehr Straße/Schiene aber auch für Logistikkonzepte im reinen Straßentransport – wie beispielsweise bei Begegnungsverkehren. „Als austauschbarer Ladungsträger mit genormten Maßen bietet der Wechselbehälter viele Vorteile“, sagt Christian Küffner, Fachreferent der BG Verkehr.

Küffner kennt aber auch die Probleme beim Umgang mit den austauschbaren Ladungsträgern. Denn wenn Wechselbehälter im Einsatz sind, ist die Zeit für das Aufnehmen und Absetzen meist knapp. Dazu kommen Kommunikationsprobleme an der Verladerampe und fehlende Ortskenntnis des Fahrpersonals auf fremden Betriebshöfen. Das erhöht das Unfallrisiko. Die Herausforderung: Trotz der wechselnden Bedingungen müssen die Fahrerinnen und Fahrer alle Arbeitsschritte ruhig, überlegt und sicher erledigen.

In der Regel werden Wechselbehälter in den Logistikzentren der Auftraggeber und Empfänger abgesetzt oder aufgenommen. Aber auch ein öffentlicher Parkplatz muss schon mal für eine Übergabe herhalten. Das zeigt sich auch im Unfallgeschehen: Rund zwei Drittel aller Unfälle mit Wechselbehältern ereignen sich auf betriebsfremden Gelände.

Gefährdungen durch Beschädigungen und schwergängige Stützbeine

Zudem ist der Anteil gemieteter und damit betriebsfremder Wechselbehälter hoch. Nicht jeder Arbeitsschritt geht leicht von der Hand. Mitunter schränken Beschädigungen und schwergängige Stützbeine die sichere Bedienbarkeit ein. „Im Gegensatz zu Fahrzeugen und Ladeeinheiten, die regelmäßig an den Firmensitz zurückkommen, geraten Instandhaltung und Prüfung bei Wechselbehältern schneller in Vergessenheit“, warnt Küffner.

Aus diesem Grund empfiehlt die BG Verkehr ein innerbetriebliches Meldesystem für Mängel. Denn unabhängig davon, ob mit eigenen oder betriebsfremden Wechselbehältern gearbeitet wird: Unternehmerinnen oder Unternehmer müssen dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten bei der Arbeit nicht gefährdet werden.

Die Experten der BG Verkehr haben weitere Tipps zum sicheren Umgang mit Wechselbehältern:

Stützbeine richtig handhaben. Wechselbehälter der Klasse C können auf ihren Stützbeinen abgestellt werden. Technische Hilfsmittel wie ein Kran oder Gabelstapler werden nicht benötigt. Zum sicheren Aufnehmen und Absetzen der Wechselbehälter gehört das richtige Ein- und Ausklappen der Stützbeine und Stützbeinstreben. Nur wer die Stützen mit beiden Händen herauszieht und herabschwenkt, schützt sich optimal vor Verletzungen an Händen, Beinen und Füßen. „Die Stützen niemals fallen oder pendeln lassen“, sagt Ralph Schneider, Aufsichtsperson bei der BG Verkehr.

Abstürze vermeiden. Indem geeignete Aufstiege und Haltegriffe mitbestellt werden, lassen sich Absturzunfälle bereits mit der Beschaffung vermeiden.

Abstell- und Übergabeplätze sicher gestalten. Die Plätze sollten eben und ausreichend tragfähig sein. Bei regelmäßig genutzten Abstellplätzen haben sich in den Boden eingelassene, verstärkte Aufstandsflächen für Stützbeine bewährt. Fahren andere Fahrzeuge direkt am Übergabeplatz vorbei, gilt besondere Vorsicht. Der Aufenthalt zwischen den Fahrzeugen am Übergabeplatz ist eine typische Gefährdungssituation. Wegen der beengten Platzverhältnisse können sich Personen stoßen oder von Fahrzeugen erfasst werden. Deshalb ist ein ausreichender Abstand zwischen den Fahrzeugen so wichtig. Die beste Hofgestaltung hilft nur, wenn alle Beschäftigten die Infrastruktur richtig nutzen. „Ich kenne Unternehmen, die gemeinsam mit den Beschäftigten Regeln für den Hofverkehr formuliert haben. Mit den so besser strukturierten Arbeitsabläufen haben sie gute Erfahrungen gemacht“, sagt Aufsichtsperson Ralph Schneider.

Broschüre der DGUV gibt Praxishilfe

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat jetzt die überarbeitete DGUV Information 214-079 „Sicherer Umgang mit Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen“ veröffentlicht. Die Informationsschrift gibt Tipps für jeden einzelnen Arbeitsschritt beim Aufnehmen und Absetzen mithilfe von Bildern. Die Neuauflage geht unter anderem ausführlich mit Beispielen auf die Gestaltung, Beleuchtung und Kennzeichnung von Abstell- und Übergabeplätzen ein. Auch zum Verhalten in Fremdbetrieben sowie zur Neuanschaffung von Fahrzeugen und Behältern gibt es wichtige Hinweise. Eine Unterweisungskarte zum Thema „Aufnehmen und Absetzen der Behälter“ sowie je eine Muster-Betriebsanweisung für diese Arbeiten finden sich im Anhang der Informationsschrift, die über den Medienkatalog der BG Verkehr erhältlich ist.

Praxistipp: Musterprüflisten nutzen

Die Verantwortung für die wiederkehrende Prüfung der Wechselbehälter liegt bei der Unternehmensleitung. Bei der Prüfung unterstützen die Prüflisten, die im Anhang der DGUV Information 214-079 „Sicherer Umgang mit Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen“ zu finden sind. Die Unternehmer und Unternehmerinnen können darin weitere Prüfpunkte ergänzen, die sich aus der Betriebsanleitung des jeweiligen Wechselbehälters und der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Falls sich bei der Prüfung herausstellt, dass der Weiterbetrieb eines Behälters aufgrund seiner Schäden nicht mehr sicher ist, ist es ratsam ihn mit einem Schild „Außer Betrieb“ zu versehen. So sehen alle sofort: Dieser Wechselbehälter darf nicht mehr genutzt werden. Alle Ergebnisse der Prüfungen sollten schriftlich niedergelegt werden und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Wichtig: Einen Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung müssen Fahrerinnen und Fahrer auch unterwegs immer dabeihaben. Eine neben dem Fabrikschild des Wechselbehälters angebrachte Prüfplakette hat sich als Indiz für die durchgeführte Prüfung in der Praxis bewährt.

Über die BG Verkehr
Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation. Bei ihr sind rund 1,7 Millionen Menschen versichert. Sie berät in den mehr als 200.000 Mitgliedsunternehmen zur Prävention und sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten für die Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung ihrer Versicherten.

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