BG Verkehr warnt vor tödlichen Mahlzeiten
Nach einem harten Arbeitstag eine warme Mahlzeit: Das wünschen sich die meisten Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer. Aber manchmal gibt es am Parkplatz keine Verpflegungsmöglichkeit. Oder der Fahrer bzw. die Fahrerin wollen oder können die Preise in einem Restaurant nicht zahlen. Dann werden viele Lenkradprofis nach Feierabend zu Köchen oder Köchinnen und bereiten ihr Essen selbst zu. Häufig werden dafür Camping-Gaskocher genutzt.
Was bei schönem Wetter im Freien kein Problem ist, kann zum tödlichen Risiko werden, wenn Fahrerin oder Fahrer bei kühler Witterung den Gaskocher im Fahrerhaus anwerfen. Wenn das Gas unbemerkt entweicht und sich im Fahrerhaus anreichert, besteht höchste Explosionsgefahr. Der Hintergrund: Camping-Gaskocher werden aus kleinen angeschraubten Flaschen oder aufgesteckten Kartuschen mit Brennstoff aus Propan und/oder Butan versorgt. Gerade an diesen Verbindungsstellen lässt sich nicht völlig ausschließen, dass Brenngas entweicht. Gründe dafür können eine defekte Dichtung oder falsche Montage sein.Auch wenn die Flamme unbemerkt erlischt, strömt weiterhin Gas aus.
Gas reichert sich im Fahrerhaus an
„Diese Gase können auch bei geringer Konzentration eine explosible Atmosphäre bilden“, sagt Dr. Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Prävention bei der BG Verkehr. Bei 1,7 Volumenprozent Propan oder 1,5 Volumenprozent Butan in der Luft wird es schon kritisch – selbst wenn sich die Gas-Anreicherung gar nicht im gesamten Fahrerhaus befindet. Die Gase sind schwerer als Luft und sammeln sich am Boden, bevor Fahrer oder Fahrerin den Geruch bemerken. Jetzt fehlt nur noch eine Zündquelle und das Gemisch aus Gas und Luft explodiert!
Das Sicherheitsproblem lässt sich durch geringfügiges Öffnen der beiden Seitenfenster nicht in den Griff bekommen. Ein Blick in die Betriebsanleitung des Gaskochers bestätigt: Das Gerät darf nicht in Wohnwagen, Fahrzeugen und kleinen geschlossenen Räumen verwendet werden. Ein weiteres Problem: Die offene Flamme entzieht dem Raum Sauerstoff. Dadurch steigt das Risiko, dass das Gas nicht vollständig verbrennt und eine erhöhte Konzentration giftigen Kohlenmonoxids entsteht.
Gaskartuschen gehören nicht ins Fahrerhaus
Selbst wenn die Mahlzeit im Freien zubereitet wird: Angeschlossene Gasflaschen und Kartuschen haben im Fahrerhaus nichts zu suchen. Abgesehen von der fehlenden Ladungssicherung besteht die Gefahr, dass die Ventile nicht richtig zugedreht oder Ventile bzw. Verbindungsstellen undicht sind. Auch dann kann sich Gas unbemerkt im Fahrerhaus ausbreiten. Unter Umständen reicht ein kleiner Funke der Elektrik, zum Beispiel beim Setzen des Blinkers, und das Gemisch geht in die Luft.
Außerdem: Gasflaschen im Fahrerhaus können einen Verstoß gegen Vorschriften des ADR bedeuten und bei Polizeikontrollen ein erhebliches Bußgeld nach sich ziehen. Kocher mit angeschlossenen Gasflaschen oder Kartuschen gehören deshalb immer in außenliegende Staufächer oder -kästen.
Warmes Essen dank Mikrowelle
Auf warmes Essen unterwegs muss trotzdem niemand verzichten. Mittlerweile bieten Fahrzeughersteller optional als Kochmöglichkeit eine Mikrowelle an. Abgestimmt auf die Fahrzeugelektrik und frei von jeglicher Flamme bringen diese Geräte die Mahlzeiten auf die gewünschte Temperatur. Mikrowellen lassen sich fachgerecht nachrüsten. Viele Unternehmen gönnen ihren Fahrerinnen und Fahrern diesen Komfort und schaffen damit Sicherheit auch für die Pausenzeiten.
Über die BG Verkehr
Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation. Bei ihr sind rund 1,6 Millionen Menschen versichert. Sie berät in den mehr als 210.000 Mitgliedsunternehmen zur Prävention und sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten für die Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung ihrer Versicherten. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist ihr dabei ein wichtiges Anliegen.
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