Lernpfad für neue Sicherheitsbeauftragte
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ist die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (Sibe) erforderlich. Diese unterstützen den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin, die für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich sind, bei der Durchführung der Maßnahmen und sind damit wichtige Akteure des Arbeitsschutzes im Betrieb.
Wenn Sie erstmals als Sibe in Ihrem Unternehmen tätig werden, helfen Ihnen folgende Schritte, um Ihre Aufgabe bestmöglich zu erfüllen: Wissen aufbauen – betriebsinterne Organisation kennenlernen – regelmäßig fortbilden.
Erste Grundlagen schaffen
Um das für Ihre neue Tätigkeit nötige Wissen aufzubauen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Fortbildungsangebote.
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Betriebsinterne Organisation kennenlernen
Nachdem Sie Ihre Aufgaben kennen, geht es folgendermaßen weiter:
- Ihre Führungskraft stellt Ihnen eine Bestellungsurkunde aus und bespricht Ihre neuen Aufgaben mit Ihnen.
- Ihre Kolleginnen und Kollegen werden selbstverständlich über Ihre Bestellung informiert und wissen nun, dass Sie künftig in allen Belangen rund um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit als Ansprechperson zur Verfügung stehen.
- Sie lernen die anderen Arbeitsschutzakteure in Ihrem Betrieb kennen. Mit diesen arbeiten Sie in Zukunft eng zusammen. Dafür bietet sich eine Einladung zur nächsten Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) an.
- Sie lernen die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Arbeitsbereich kennen.
Um Ihre Tätigkeit wirksam auszuführen, ist die Gefährdungsbeurteilung für Sie von entscheidender Bedeutung. Sie haben deshalb Zugriff auf die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Bereich. Sie geben beispielsweise Hinweise zu deren Erstellung, veranlassen durch aktuelle Angaben deren Aktualisierung oder Ergänzung und werden über Änderungen zeitnah informiert.
Regelmäßig fortbilden
In der DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte" wird Folgendes empfohlen:
"Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine interne oder externe Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend."
Angebote für die Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten bei der BG Verkehr
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