Schutz vor Hitze und natürlicher UV-Strahlung

Der Klimawandel macht auch vor der Arbeitswelt nicht Halt. Sowohl die steigende Zahl heißer Tage als auch intensive UV-Strahlung treffen vor allem Beschäftige, die einen erheblichen Teil ihrer Arbeit unter freiem Himmel verrichten. Die Belastungen und Gefahren durch sommerliche Hitze werden zunehmend ein Thema für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Wirksame Schutzmaßnahmen sind unerlässlich.
Logo Hitzeaktionstag 2024Am 5. Juni findet der Hitzeaktionstag 2024 statt. Die Botschaft an alle lautet: Hitzegefahren ernst nehmen – Hitzeschutz konsequent umsetzen.

Alle Hintergrundinformationen und Aktionen

Was schützt bei Hitze?

Die BG Verkehr und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung appellieren an die Unternehmen, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und daraus Hitzeschutzkonzepte und Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Die BG Verkehr steht ihren Mitgliedsunternehmen dabei beratend zur Seite.

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Gefährdungen durch Hitze

Hitzebelastungen können zu direkten gesundheitlichen Auswirkungen führen:

  • Flüssigkeitsmangel (auch ohne Durstgefühl)
  • Unwohlsein, Hitzeerschöpfung
  • Sonnenstich, Hitzekollaps, lebensbedrohlicher Hitzschlag

Besonders gefährdet sind Beschäftigte, die körperlich anstrengende Arbeit im Freien verrichten. 

Indirekt kann Hitze auch Ursache für Arbeitsunfälle sein:

  • schnellere Ermüdung
  • Nachlassen der Reaktionsgeschwindigkeit und Konzentrationsfähigkeit
  • Schwierigkeiten bei der visuellen Wahrnehmung

Schutzmaßnahmen je nach Arbeitsaufgabe

  • Arbeitsbereiche mit ausreichend großen Sonnenschirmen, Sonnensegeln, Sonnenplanen und Überdachungen ausstatten.
  • Fahrzeuge und Baumaschinen mit Klimaanlagen ausstatten.
  • Für Durchlüftung sorgen (Ventilatoren).
  • Kalorienarme, alkoholfreie Getränke (z.B. Tee oder Mineralwasser) zur Verfügung stellen.
  • Arbeitszeiten, Arbeitsschwere, Dauer und Arbeitstempo anpassen.
  • Pausen und Zeiten zum Abkühlen (Entwärmungsphasen) organisieren.
  • Kühlkleidung (z.B. Westen unter Schutzkleidung für den Körper) zur Verfügung stellen.

AusrufezeichenErste Hilfe bei Hitzschlag und Sonnenstich

In allen Fällen gilt: Rettungsdienst rufen. Betroffene Person in kühlere Umgebung, mindestens aber in den Schatten bringen. Schwere Kleidung ausziehen. Den Körper durch kalte Umschläge, z. B. mit nassen Tüchern feucht halten. Diese rasch wechseln oder immer wieder übergießen. Bei Bewusstlosigkeit die Erkrankten in die stabile Seitenlage bringen. Bei Atemstillstand Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Medien und Publikationen zum Hitzeschutz

Faktenblatt Außendienst – Unterwegs bei Hitze

DGUV Information 203-085: „Arbeiten unter der Sonne“

DGUV Information 204-037 „Erste Hilfe Karte: Akute Hitzeerkrankungen“

DGUV Forum 05/2024: „Der Begriff Hitze im Arbeitsschutz und die Auswirkungen von sommerlicher Wärme“


Was schützt vor natürlicher UV-Strahlung?

Berufsgruppen, die überwiegend im Freien arbeiten, sind natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt. Diese kann Haut und Augen schaden – sofort, aber auch langfristig. Eine akute Folge: Sonnenbrand in verschiedenen Ausprägungen. Aber auch wenn kein sichtbarer Sonnenbrand auftritt, kann die Strahlung zur Hautalterung beitragen und das Risiko für Hautkrebs erhöhen.

Sonnenschirm.pngAm 21. Juni findet der Tag des Sonnenschutzes statt. Das diesjährige Motto lautet: Sonnenschutz? – Sonnenklar!

Alle Informationen und Aktionen

Bei der Gefährdungsbeurteilung wird die Expositionsdauer und die Intensität der UV-Strahlung bewertet:

  • Je länger die Aufenthaltsdauer der Beschäftigten in der Sonne, desto höher ist die Belastung.
  • Die Tageszeit beeinflusst die Intensität der Strahlung. In der Mittagszeit von 11 bis 16 Uhr (Sommerzeit) ist sie besonders hoch. 
  • Die UV-Belastung wird durch Schatten und Bewölkung gemindert, aber nicht ganz aufgehoben.
  • Auch die Jahreszeit spielt eine Rolle. In den Frühjahrs- und Sommermonaten ist die UV-Strahlung am intensivsten.

Stoerer-UV-Schutz.jpg
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Bei Gefährdung durch UV-Strahlung gilt: „Meiden, kleiden, cremen“ – und zwar in dieser Rangfolge. Wenn die Arbeitsaufgabe es zulässt, sollte die Arbeit im Freien zu Zeiten geringerer UV-Strahlung (Morgenstunden) eingeplant werden.

Symbolbild für Kleidung

Körper bedeckende Kleidung

nach Norm EN 13758. Die richtige Handhabung sollte Inhalt der Unterweisung sein. Gute UV-Schutzshirts gibt es auch aus sehr dünnem, angenehmen Stoff. Gegebenenfalls eine zusätzliche Schutzwirkungen nach Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen (z. B. Warnweste).

Symbolbild einer Sonnenbrille

Sonnenschutzbrille

mit ausreichender UV-Absorption („UV 400“). Sie sollte auch vor seitlicher Sonneneinstrahlung schützen, z. B. durch breite Bügel.
Symbolbild eines Basecaps

Kopfbedeckungen

z. B. mit einer breiten Krempe oder einem Nacken- und Ohrenschutz.
Symbolbild einer Sonnencremetube

UV-Schutzmittel

für die von der Kleidung nicht bedeckten Körperteile (z. B. Gesicht, Hände). Das UV-Schutzmittel (Creme, Lotion, kein Spray) muss einen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30, besser 50 besitzen und sollte wasser- und schweißfest sein.

Medien und Publikationen zum UV-Schutz

Flyer „Schutz vor natürlicher UV-Strahlung bei der Arbeit im Freien“

Poster "Schutz vor natürlicher UV-Strahlung"

Checkliste: „Was Sie bei der Auswahl von Langarmshirts mit UV-Schutz beachten sollten“

Webseite „UV-Strahlung“

Sicherheitsprofi 02/2024 „Risiko UV-Strahlung“

Sicherheitsprofi 02/2023: „Hautschutz zum Anziehen“

DGUV Regel 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“

DGUV Information 203-085: „Arbeiten unter der Sonne“

DGUV Forum 01/2023: „UV-Bestrahlung in Zeiten des Klimawandels“

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