Schutz vor Hitze und natürlicher UV-Strahlung
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Was schützt bei Hitze?
Die BG Verkehr und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung appellieren an die Unternehmen, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und daraus Hitzeschutzkonzepte und Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Die BG Verkehr steht ihren Mitgliedsunternehmen dabei beratend zur Seite.
Gefährdungen durch Hitze
Hitzebelastungen können zu direkten gesundheitlichen Auswirkungen führen:
- Flüssigkeitsmangel (auch ohne Durstgefühl)
- Unwohlsein, Hitzeerschöpfung
- Sonnenstich, Hitzekollaps, lebensbedrohlicher Hitzschlag
Besonders gefährdet sind Beschäftigte, die körperlich anstrengende Arbeit im Freien verrichten.
Indirekt kann Hitze auch Ursache für Arbeitsunfälle sein:
- schnellere Ermüdung
- Nachlassen der Reaktionsgeschwindigkeit und Konzentrationsfähigkeit
- Schwierigkeiten bei der visuellen Wahrnehmung
Schutzmaßnahmen je nach Arbeitsaufgabe
- Arbeitsbereiche mit ausreichend großen Sonnenschirmen, Sonnensegeln, Sonnenplanen und Überdachungen ausstatten.
- Fahrzeuge und Baumaschinen mit Klimaanlagen ausstatten.
- Für Durchlüftung sorgen (Ventilatoren).
- Kalorienarme, alkoholfreie Getränke (z.B. Tee oder Mineralwasser) zur Verfügung stellen.
- Arbeitszeiten, Arbeitsschwere, Dauer und Arbeitstempo anpassen.
- Pausen und Zeiten zum Abkühlen (Entwärmungsphasen) organisieren.
- Kühlkleidung (z.B. Westen unter Schutzkleidung für den Körper) zur Verfügung stellen.
Erste Hilfe bei Hitzschlag und Sonnenstich
Medien und Publikationen zum Hitzeschutz
DGUV Information 203-085: „Arbeiten unter der Sonne“
DGUV Information 204-037 „Erste Hilfe Karte: Akute Hitzeerkrankungen“
DGUV Forum 05/2024: „Der Begriff Hitze im Arbeitsschutz und die Auswirkungen von sommerlicher Wärme“
Was schützt vor natürlicher UV-Strahlung?
Berufsgruppen, die überwiegend im Freien arbeiten, sind natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt. Diese kann Haut und Augen schaden – sofort, aber auch langfristig. Eine akute Folge: Sonnenbrand in verschiedenen Ausprägungen. Aber auch wenn kein sichtbarer Sonnenbrand auftritt, kann die Strahlung zur Hautalterung beitragen und das Risiko für Hautkrebs erhöhen.
Alle Informationen und Aktionen
Bei der Gefährdungsbeurteilung wird die Expositionsdauer und die Intensität der UV-Strahlung bewertet:
- Je länger die Aufenthaltsdauer der Beschäftigten in der Sonne, desto höher ist die Belastung.
- Die Tageszeit beeinflusst die Intensität der Strahlung. In der Mittagszeit von 11 bis 16 Uhr (Sommerzeit) ist sie besonders hoch.
- Die UV-Belastung wird durch Schatten und Bewölkung gemindert, aber nicht ganz aufgehoben.
- Auch die Jahreszeit spielt eine Rolle. In den Frühjahrs- und Sommermonaten ist die UV-Strahlung am intensivsten.
Bei Gefährdung durch UV-Strahlung gilt: „Meiden, kleiden, cremen“ – und zwar in dieser Rangfolge. Wenn die Arbeitsaufgabe es zulässt, sollte die Arbeit im Freien zu Zeiten geringerer UV-Strahlung (Morgenstunden) eingeplant werden.
Körper bedeckende Kleidung
nach Norm EN 13758. Die richtige Handhabung sollte Inhalt der Unterweisung sein. Gute UV-Schutzshirts gibt es auch aus sehr dünnem, angenehmen Stoff. Gegebenenfalls eine zusätzliche Schutzwirkungen nach Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen (z. B. Warnweste).
Sonnenschutzbrille
mit ausreichender UV-Absorption („UV 400“). Sie sollte auch vor seitlicher Sonneneinstrahlung schützen, z. B. durch breite Bügel.Kopfbedeckungen
z. B. mit einer breiten Krempe oder einem Nacken- und Ohrenschutz.UV-Schutzmittel
für die von der Kleidung nicht bedeckten Körperteile (z. B. Gesicht, Hände). Das UV-Schutzmittel (Creme, Lotion, kein Spray) muss einen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30, besser 50 besitzen und sollte wasser- und schweißfest sein.Medien und Publikationen zum UV-Schutz
Sicherheitsprofi 02/2024 „Risiko UV-Strahlung“
Sicherheitsprofi 02/2023: „Hautschutz zum Anziehen“
DGUV Regel 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“
DGUV Information 203-085: „Arbeiten unter der Sonne“
DGUV Forum 01/2023: „UV-Bestrahlung in Zeiten des Klimawandels“
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