Servicecenter Versicherung & Leistungen
Bundeseinheitliche Servicenummer: +49 40 3980-1010
Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr
Benötigt die BG meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Wann werden Fahrtkosten übernommen und wie lange wird Verletztengeld gezahlt? Unter unserer zentralen Servicenummer erhalten Sie alle benötigten Informationen.
Für tiefergehende Fragen, Auskünfte zu speziellen Themengebieten und Beratungen zu individuellen Fällen leitet Sie das Servicecenter-Team gerne an die Expertinnen und Experten und persönlichen Ansprechpersonen der BG Verkehr weiter.
Für Versicherte in Unternehmen der
ist weiterhin die Leistungsabteilung in Tübingen direkt erreichbar unter Tel. +49 7071 933-0.Für Auskünfte rund um Mitgliedschaft und Beitrag wenden Sie sich bitte an Ihre bekannten Ansprechpersonen oder rufen Sie in der
unter Tel. +49 40 3980-0 an.Bei Fragen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kontaktieren Sie bitte Ihre Aufsichtsperson oder wenden Sie sich an Ihre
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