Wann sollte die BG Verkehr informiert werden? Und wie?
Die Unfallabteilungen sollten nicht nur dann informiert werden, wenn der Beschäftigte arbeitsunfähig ist, sondern auch dann, wenn Verhaltensauffälligkeiten zu beobachten sind oder wenn der Betroffene selbst äußert, dass er Hilfe benötigt. Die Betroffenen oder auch ihre Vorgesetzten sollten nicht zögern, frühzeitig telefonisch Kontakt mit den Trauma-Lotsen aufzunehmen.
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