Beamte
Die BG Verkehr gewährt bei Dienstunfällen von Beamten, die in einem Mitgliedsunternehmen tätig sind, bestimmte Unfallfürsorgeleistungen.
Beamte sind nicht gesetzlich unfallversichert und erhalten keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VII. Rechtsgrundlagen sind das Bundesbeamtengesetz, das Beamtenversorgungsgesetz und die Heilverfahrensverordnung.
Neben dem Dienst im Unternehmen sind auch der mit dem Dienst zusammenhängende Weg zur und von der Dienststelle, Dienstreisen, Dienstgänge, die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort und die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen von der Unfallfürsorge abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel auch Umwege, die nötig werden, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen. Als Dienstunfall gelten auch Berufskrankheiten.
Zu den Leistungen, die von der BG Verkehr erbracht werden können, gehören:
- die Übernahme der Kosten eines Heilverfahrens (zum Beispiel ambulante und stationäre Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen, Verbands- und Arzneimittel, die Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie die Kosten einer notwendige Pflege),
- der Unfallausgleich, wenn ein Beamter infolge eines Dienstunfalles länger als sechs Monate um mindestens 25 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist,
- im Todesfall die Erstattung der Überführungs- und Bestattungskosten an Hinterbliebene,
- die Erstattung von Sachschäden, Billigkeitszuwendungen und besonderen Aufwendungen.
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