Arbeits-, Dienst- und Wegeunfall

Arbeits-, Dienst- und Wegeunfälle stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Was ist ein Arbeits- oder Dienstunfall?

Arbeits- und Dienstunfälle sind Unfälle, die sich bei der Arbeit oder im Dienst ereignen.

Die genaue Definition für einen Unfall lautet: Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.

Zu den versicherten Tätigkeiten können neben der eigentlichen Arbeit auch gehören:

  • die mit der Arbeit verbundenen Dienstreisen,
  • die Teilnahme am Betriebssport, wenn nicht der Wettkampf im Vordergrund steht,
  • die Teilnahme an vom Unternehmen veranstalteten Betriebsfeiern und Ausflügen.

Ausnahmen

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der Arbeit oder im Dienst auftreten. Auch Unfälle, die absichtlich herbeigeführt werden oder die ausschließlich auf Trunkenheit oder private Tätigkeiten zurückgehen, gelten nicht als Arbeitsunfall.

Szenenbild aus Erklärfilm: Der Arbeitsunfall – was ist das?Erklärfilm: Der Arbeitsunfall – was ist das?

Ein kurzer Film beantwortet alle Fragen rund um den Arbeitsunfall.

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Was ist ein Wegeunfall?

Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ereignen.

Versichert sind Beschäftigte auf dem direkten Weg und auf Umwegen, die nötig werden:

  • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
  • bei Fahrgemeinschaften mit anderen Berufstätigen oder Versicherten,
  • bei Umleitungen, wenn der direkte Weg wegen besonderer Verkehrsverhältnisse nicht gewählt werden kann,
  • weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann.

InformationSind Freizeitunfälle versichert?

Unfälle, die sich nicht bei der Arbeit, sondern im privaten Lebensbereich ereignen - etwa im Urlaub, am (dienstfreien) Wochenende oder am Feierabend nach dem Erreichen der Wohnung - sind grundsätzlich nicht versichert.
Allerdings sollten solche Unfälle von Unternehmen der Post, Postbank, Telekom dennoch gemeldet werden. Ein ausgefallener Mitarbeiter verursacht dem Unternehmen immer Kosten. Die BG Verkehr kann diese Kosten von Unfallverursacher zurückzuholen, wenn ein Fremdverschulden vorliegt.

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