Berufskrankheit
Anzeige einer Berufskrankheit
Hat ein Unternehmer Anhaltspunkte dafür, dass bei einem Versicherten eine Berufskrankheit vorliegen könnte, muss er das der BG Verkehr melden. Auch für Ärzte und Krankenkassen, die vermuten, dass eine Berufskrankheit vorliegt, gilt die Anzeigepflicht. Natürlich können Betroffene ihre Erkrankung auch selbst formlos bei der BG Verkehr melden.
Berufskrankheitenverfahren
Gesondertes Verfahren bei Hauterkrankungen
Bei Hauterkrankungen versuchen wir möglichst schnell, durch eine Kombination aus Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und medizinischer Behandlung eine Besserung und Abheilung zu bewirken. Die Erfolgschancen sind gut. Wenn es notwendig ist, überprüfen die Aufsichtspersonen aus der Prävention den Arbeitsplatz und wir erteilen innerhalb kürzester Zeit einen Behandlungsauftrag an den behandelnden Hautarzt.
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